Es ist Dein Tag

Juli 2010
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Mein Leben

Ich wurde im März 1964 in Leipzig geboren und von meinen Großeltern aufgezogen.
Schon frühzeitig formte mich die warmherzige Erziehung charakterlich und im Verstehen der fortgeschrittenen Generation.
Die Zeit läßt sich nicht stoppen und es kam der Zeitpunkt, zu dem ich ohne wenn und aber, die Fürsorge und Pflege zurückgeben konnte. Meine Oma wurde bei mir und meinem Mann lebend, stolze 81 Jahre, bevor Sie friedlich von uns ging.
Ich verdanke auch Ihr meine Berufswahl.

Mein Beruf

Nach meiner Schulausbildung, besuchte ich von 1980 bis 1983 die Medizinische Fachschule St. Georg in Leipzig und habe diese als examinierte Krankenschwester abgeschlossen.
Mein Berufsstart in der Robert-Koch-Klinik (Fachklinik für Lungenerkrankungen) zeigte mir, manchmal auch auf extreme Weise, wie wichtig und richtig meine Tätigkeit ist.
Nach wenigen Jahren, in der Firma meines Mannes, zog es mich sehr schnell wieder zu "meinen" Patienten und letztentlich in die häuslichen Seniorenpflege zurück.

Schwester Silke

Herzlich Willkommen

Ich möchte allen Angehörigen, die zu Hause Ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder liebevoll versorgen, Hilfe und Tipps geben .
Auf Grund der erforderlichen individuellen Betreuung ist es wichtig, zwischen dem zu Betreuenden, dem Betreuer und den Angehörigen eine gemeinsame Basis für den Alltag zu finden. 
Meine Erfahrungen schöpfe ich aus meiner freiberuflichen Tätigkeit als Krankenschwester. Die tägliche Arbeit bei der fachlichen Pflegebetreuung im Wohnbereich der Pflegebedürftigen zeigt mir immer wieder, dass es von den Angehörigen viele Fragen gibt, die ich versuche hier zu beantworten.

Sie suchen eine engagierte Krankenschwester oder einen Pfleger ?
Dann bitte stellen Sie Ihre vertrauliche Anfrage direkt auf meiner
Firmenseite !

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Erkältungszeit und Zwiebelsocken

Die Jahreszeit bringt es wieder einmal mit sich, Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Wir bringen Sie mit nach Hause, ohne wissen und haben Sie meist schon weiter gegeben bevor es bei uns selbst ausbricht. Gibt es keine Komplikationen, für die man unbedingt einen Arzt konsultieren sollte, so kann man auch einiges an Geld sparen, wenn man auf alte Hausmittel zurückgreift.

Weit verbreitet ist der selbst hergestellte Zwiebelsaft, welcher sehr gut bei Halsschmerzen und Heiserkeit wirkt. Die Herstellung ist denkbar einfach. Man schneidet gesäuberte aber ungeschälte Zwiebeln in grobe Scheiben, füllt diese in z.B. ein Glas mit Deckel und streut einige Esslöffel Zucker darüber, danach das Glas gut verschließen und kühl aufbewahren. Nach ca. 24 Stunden hat sich bereits einiges an Flüssigkeit ausgelöst und man kann dies vorsichtig entnehmen. Die Zuckerbeigabe kann man meist 3x oder sogar 4x wiederholen und bekommt so eine ganze Menge "Hustensaft" zum absoluten Billigpreis. Regelmäßig 1 Esslöffel wirkt zudem noch wahre Wunder.
Ganz ähnlich kann man auch Hustensaft gewinnen in dem die Zwiebeln (früher hat man nur die Schalen verwendet) mit etwas Zucker und ganz wenig Wasser aufkocht und die Flüssigkeit dann ab seid. Auch dieser Hustensaft kann mehrere Tage kühl aufbewahrt werden und wirkt genauso gut.
Das inhalieren Ätherischer Öle über einem Wasserbad bringt vielfältige Linderung und löst den festsitzenden Schleim in Nase und Rachen besonders gut.

Nicht vergessen möchte ich die heilende Wirkung von Brust- oder Halswickeln in den verschiedensten Varianten, verbunden mit lösender Creme oder auch ganz ohne die Anwendung ist vielfältig.
Als eine der kuriosesten Anwendung eines Wickels kann man die "Zwiebelsocke" bezeichnen die gegen akuten Schnupfen eingesetzt werden kann und da oft sehr gut wirkt. Zur Herstellung der Zwiebelsocke werden jeweils 2 Zwiebeln klein geschnitten, umhüllt diese mit einem Tuch in Fußgröße und erhitzt selbige. Diese gut warmen Packungen legen Sie unter Ihre Füße und ziehen ein paar dicke Wollsocken darüber. Man kann die Zwiebelpackungen auch noch einmal erwärmen und über Nacht tragen.

Sie nutzen selbst Hausmittel, welche Ihnen Linderung und Heilung über die Erkältungszeit bringt? Dann bitte schreiben Sie mir!
 

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Krankenkassen erhöhen Beitrag

Das Geld aus dem Gesundheitsfonds reicht hinten und vorne nicht, um die Gesundheitskosten für die gesetzlich Versicherten zu decken. 61 der bundesweit 210 gesetzlichen Krankenkassen werden 2010 ihre Beiträge erhöhen.

Jeder Versicherte, dieser Krankenkassen wird in den nächsten Wochen von seiner Krankenkasse angeschrieben und muß dann den monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro an seine Krankenkasse überweisen. Zu den vier Krankenkassen, die den Anfang mit den Zusatzbeiträgen machen, gehören die DAK, die Deutschen BKK, die BKK Westfalen-Lippe, die ktpBKK und die Novitas. Als nächste werden vorraussichtlich die KKH-Allianz und wohl auch die AOK Schleswig-Holstein folgen – sowie weitere ungenannte auch.

Horst Rebscher, von der DAK geht davon aus, dass alle Kassen nachziehen werden und sagt dazu: "So werden jetzt in den nächste Wochen und Monaten, ich würde mal sagen alle Kassen, in diese Prämienfinanzierung gehen."

Der Hintergrund ist klar: Krankenkassen, die mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen laut Gesetz das Minus ausgleichen. 7,9 Milliarden fehlen den Kassen, der Bund gibt einen Zuschuss von 3,9 Milliarden. Vier Milliarden Euro fehlen im System. Es trifft manche Kassen mehr, manche weniger.

Bereits in 2009 kamen immer wieder von den Krankenkassen Signale, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, jetzt hat man sich entschieden gemeinsam vorzugehen um möglichst wenig Versicherte zu verlieren. Den Versicherten steht ein, wie allen bekannt, ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhebt.
 

Der Versicherte muß sich Fragen  – Lohnt ein Wechsel ?

Wolfram-Armin Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, rät von der Kündigung ab, da er davon ausgeht, dass alle Kassen die Beiträge erhöhen werden: "Sie sollten da bleiben, wo sie sind, da absehbar ist, dass jede Kasse ihren Beitrag erhöhen und den Zusatzbeitrag erheben muss. In welcher Höhe wird sehr unterschiedlich sein, und wenn sie jetzt wechseln von einer Kasse zur anderen, um an dem Zusatzbeitrag vorbeizukommen, dann kann es ihnen passieren, dass sie in drei vier Monaten bei ihrer neuen Kasse einen viel höheren Zusatzbeitrag bekommen, als bei der alten."

Info zum Sonderkündigungsrecht :
 
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben die dort Versicherten ausdrücklich ein gesetzliches  Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte muß sich daher nicht an die üblichen 18-monatige Mindestbindung zu der Krankenkasse halten.
Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten: Wer jetzt sofort kündigt, kann dann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungszeit muss kein Zusatzbeitrag gezahlt werden.
Ausnahme: Versicherte, die einen freiwilligen Wahltarif haben, etwa mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung usw., gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Sie bleiben drei Jahre gebunden.
 
Bitte nehmen Sie an unserer kleinen Umfrage (unten auf der Seite) teil
Herzlichen Dank

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Wir sind oft gewillt unseren pflegebedürftigen Angehörigen das Leben in Ihrem häuslichen Umfeld so lebenswert wie möglich zu gestalten. Leider kann es aber Faktoren geben die dies nicht mehr in ausreichender Qualität ermöglichen, so dass wir die überlegen müssen Sie in einen Heimaufenthalt zu übergeben.

Gemeinsam gehen wir auf die Suche nach der optimalen Betreunung und Unterbringung. Dabei dürfen wir natürlich auch die Kostenfrage nicht außer acht lassen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Pflegeversicherung, also der Pflegesatz für den erforderlichen Aufenthalt im Pflegeheim ausreicht. Das dies in den meisten Fällen nicht ausreicht ist für die Pflegeversicherung uninteressant. Dies bedeutet die Mehrkosten für einen Heimplatz gehen zu Lasten des Versicherten, denn der Versicherte schliesst den Vertrag mit der Pflegeeinrichtung. Dies gilt auch für alle Sonderleistungen, die der Versicherte in Anspruch nehmen muß. Dazu zählen z.B. Massagen, Fußpflege, Friseur usw. die der Versicherte aus seiner Tasche bezahlen muß.

Die Kosten für das Pflegeheim werden in folgender Reihenfolge erbracht bzw. herangezogen:

1. Die Eigenleistung des Versicherten
Reicht das Pflegegeld nicht, wird der Versicherte einen Teil seiner Rente nehmen. Als nächstes stehen die Ersparnisse bzw. andere Vermögenswerte in der Pflicht. Dies kann sogar soweit gehen, das Sammlungen, Grundstücke usw. veräussert werden müssen.

2. Die Leistungen der Angehörigen:
Als Angehörige sind nur die Kinder verpflichtet Ihre Eltern zu Unterstützen.

Reichen die vorhandenen Mittel des Versicherten nicht, so werden daher die Kinder herangezogen, den Kinder sind gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gilt aber nur, wenn es tatsächlich eine pflegebedürftigkeit der Eltern oder des Elternteils nachgewiesenener Maßen gibt und die Kinder über Einkünfte verfügen, welche über Ihrem Grundbedarf liegen.

3. Leistungsausgleich durch das Sozialamt
Erst wenn alle Möglichkeiten, der Eigenleistung und die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern ausgenutzt sind, ist das Sozialamt verpflichtet den noch erforderlichen Betrag zu erbringen um den Heimaufenthalt zu bezahlen, dann muss das Sozialamt unterstützen.

Das Sozialamt ist verpflichtet, bevor eine Sozialhilfe gezahlt wird alle Vorraussetzungen, heißt Vermögenswerte des Pflegebedürftigen und seienr Kinder äußerst sorgfältig zu prüfen.

Es beginnt damit das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers tiefgründig zu überprüfen. Nur ein so genanntes Schonvermögen darf der Heimbewohner behalten. Bargeld, Sparguthaben, langfristige Kapitalanlagen, Zinserträge, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Sammlungen, usw. werden dann als Erstes verwertet.

Besitzen ältere Menschen z.b. ein lebenslanges Wohnrecht, so kann auch dieses als Vermögen gewertet werden und eine Vermietung wird angestrebt um die Mieteinnahmen zu verwerten.

Wird dies alles noch nicht ausreichen, kann das Sozialamt die Einkommens und Vermögensverhältnisse der Kinder genau so tiefgründig durchleuchten.

Der Pflegebedürftige hat keine Möglichkeit seine Kinder aus dieser Prüfung auszuschliessen im Gegenteil innerhalb gewisser zeitlicher Grenzen kann das Finanzamt auch Geschenke, an die Kinder zurückfordern.

Es ist daher für Kinder immer ratsam für sich selbst die Frage zu beantworten, freiwillig Pflegekosten zu übernehmen. Das Sozialamt wird strikt nach dem Gesetz handeln und auf zum Beispiel Geld oder Grundstücksübertragungen Zugriff geltend machen, was wiederum für die Kinder bis in deren Grundlebensweise eingreift.

Rationeller ist es also, dass kleinere Übel abzuwägen, falls man sich nicht sowieso aus familiärer Bindung zu einer freiwilligen Unterstützung verpflichtet sieht.


Grundsätzlich gilt, es müssen alle Mittel herangezogen also verbraucht sein, ehe es eine staatliche Unterstützung gibt. Sozialhilfe muß möglichst frühzeitig beantragt werden. Ist eine Heimunterkunft notwendig und ist es sicher, dass das Geld der Pflegeversicherung plus Eigenvermögens plus Unterhalt der Kinder nicht ausreicht, den Heimaufenthalt zu finanzieren, so sollte der Bedürftige den Antrag stellen. Die Nachprüfung des Sozialamtes sind in jedem Fall gebührenfrei, unabhängig ob eine Zusatzleistung ermittelt oder auch abgelehnt wird. Im Normalfall wird rückwirkend keine Sozialhilfe gewährt, daher ist der frühzeitige Antrag wichtig.

 

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Wenn der Rücken schmerzt

In Deutschland klagen rund 70 Prozent aller Menschen unter regelmäßig auftretenden Rückenbeschwerden. Sind die Schmerzen akut, so hat man nicht nur Morgens ein Problem aufzustehen, sondern der ganze Tag wird zur Qual, insbesondere wer auf Arbeit muß, kommt abends völlig geschafft nach Hause und macht da keinen Handgriff mehr sondern will sich nur noch hinlegen.

Rückenschmerzen kommen aber in den meisten Fällen, aber nicht von den Bandscheiben, sondern die Ursachen sind Verspannungen und Schwächen in der Rückenmuskelatur. Die Rückenmuskulatur benötigt wie jeder andere Muskel auch, ein ständiges Training. Jede länger währende Ruhephase schwächt den Rückenmuskel. Kommt dazu noch eine ungünstige Körperhaltung wie z.b. bei langen Autofahrten, langer Schreibtischarbeit oder auch über Stunden liegend vor dem Fernseher verbringen, so sind Rückenschmerzen vorprogrammiert.
Lange ungünstige Körperhaltung bzw. Ruhephasen können im Extremfall sogar zu Zurückbildungen der Rückenmuskulatur führen. Hat man Rückenschmerzen so ist eine Pause (sich hinlegen) zwar fürs erste eine Schmerzlinderung, aber länger ausgeweitet ist dies sogar schädlich für den Rücken.

Man kann behaupten es ist wie ein Teufelskreis: Hat man Rückenschmerzen so schont man sich. Ob sitzend oder liegend ist man bestrebt möglichst wenig Bewegung zu haben um den Schmerz zu beenden. Die folge man verspannt, liegt vielleicht sogar für die Rücken ungünstig, die Muskelkraft schwindet weiter, der Muskel spannt noch mehr an und im Ergebnis, der Schmerz ist nach der vermeindlcihen Ruhe und Erholung um so mehr da. Es kann sogar durch eine falsche ruhende Haltung die Bandscheiben ungünstig belasten, so dass aus "nur Schmerzen" echte Bandscheibenprobleme auftauchen.

Herkömlich als Gymnastik bezeichnet.Können vom Arzt bzw Orthopäden Schäden an der Wirbelsäule und den Bandscheiben ausgeschlossen werden, so können Sie selbst für einen schmerfreien Rücken sorgen, in dem Sie die eingangs erwähnten negativen Haltungen und lange Pausen vermeiden. Bewegen Sie Ihren Körper so oft wie es geht ganz gezielt durch laufen, wandern oder auch Dehn- und Streckübungen.

Bekommen Sie Ihre Schmerzen nicht völlig durch Eigeninitiative in den Griff, so suchen Sie ein gutes Fitnesstudio auf, wo man Sie gern in einem Training zur Stärkung der Rückenmuskelatur einweist. Bitte konsultieren Sie davor aber Ihren Arzt, damit Sie sicher sind in welchen Parametern sich Ihr Fitnesstraining bewegen sollte. Denn diese doch intensivere Bewegungsmethode muß mit Ihrem Kreislauf, Herz, Lunge, Blutdruck usw. mithalten können. Sie haben nichts gekonnt wenn Sie die Rückenschmerzen vielleicht durch ein insensives Rückentraining abbauen und gleichzeitig Ihre anderen Organe überlasten.

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Behinderung und Behindertenausweis

Menschen sind nach § 2 Absatz 1 SGB IX (SGB = Sozialgesetzbuch) behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Behinderte haben das Recht einen Behindertenausweis zu beantragen. Die Behinderung wird in Grad der Behinderung (GdB) angegeben die Abstufung verläuft in Zehnergraden. ( § 69 Absatz 1 SGB IX ) Es werden damit die Auswirkungen angegeben die einem Menschen bei der Teihabe am Leben in der Gesellschaft eingeschätzt.
Gesundheitsstörungen, die keinen Behinderung von mindestens 10 bedingen, gelten nicht als Behinderung. Der Behinderungsgrad unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen und aus dem festgelegt Aus dem Behinderungsgrad darf nicht auf die berufliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Damit wird gewährleistet, dass der Behinderte keine Nachteile aus dem festgelegten Grad der Behinderung für seinen Beruf hat, wenn er vollumfänglich seine Berufstätigkeit ausführt.

Die Ausstellung des Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis haben keinerlei Zusammenhang mit der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise einer Rente wegen Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger.

Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Im Behindertenausweis wird die Art der Behinderung mit Merkzeichen dokumentiert.

Bitte lesen Sie die Erläuterungen zu den Merkzeichen auf der Extraseite.

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