Krankenkassen erhöhen Beitrag
Das Geld aus dem Gesundheitsfonds reicht hinten und vorne nicht, um die Gesundheitskosten für die gesetzlich Versicherten zu decken. 61 der bundesweit 210 gesetzlichen Krankenkassen werden 2010 ihre Beiträge erhöhen.
Jeder Versicherte, dieser Krankenkassen wird in den nächsten Wochen von seiner Krankenkasse angeschrieben und muß dann den monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro an seine Krankenkasse überweisen. Zu den vier Krankenkassen, die den Anfang mit den Zusatzbeiträgen machen, gehören die DAK, die Deutschen BKK, die BKK Westfalen-Lippe, die ktpBKK und die Novitas. Als nächste werden vorraussichtlich die KKH-Allianz und wohl auch die AOK Schleswig-Holstein folgen – sowie weitere ungenannte auch.
Horst Rebscher, von der DAK geht davon aus, dass alle Kassen nachziehen werden und sagt dazu: "So werden jetzt in den nächste Wochen und Monaten, ich würde mal sagen alle Kassen, in diese Prämienfinanzierung gehen."
Der Hintergrund ist klar: Krankenkassen, die mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, müssen laut Gesetz das Minus ausgleichen. 7,9 Milliarden fehlen den Kassen, der Bund gibt einen Zuschuss von 3,9 Milliarden. Vier Milliarden Euro fehlen im System. Es trifft manche Kassen mehr, manche weniger.
Wolfram-Armin Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten, rät von der Kündigung ab, da er davon ausgeht, dass alle Kassen die Beiträge erhöhen werden: "Sie sollten da bleiben, wo sie sind, da absehbar ist, dass jede Kasse ihren Beitrag erhöhen und den Zusatzbeitrag erheben muss. In welcher Höhe wird sehr unterschiedlich sein, und wenn sie jetzt wechseln von einer Kasse zur anderen, um an dem Zusatzbeitrag vorbeizukommen, dann kann es ihnen passieren, dass sie in drei vier Monaten bei ihrer neuen Kasse einen viel höheren Zusatzbeitrag bekommen, als bei der alten."
Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten: Wer jetzt sofort kündigt, kann dann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungszeit muss kein Zusatzbeitrag gezahlt werden.
Ausnahme: Versicherte, die einen freiwilligen Wahltarif haben, etwa mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung usw., gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Sie bleiben drei Jahre gebunden.
Herzlichen Dank

