Es ist Dein Tag

Februar 2012
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Mein Leben

Ich wurde im März 1964 in Leipzig geboren und von meinen Großeltern aufgezogen.
Schon frühzeitig formte mich die warmherzige Erziehung charakterlich und im Verstehen der fortgeschrittenen Generation.
Die Zeit läßt sich nicht stoppen und es kam der Zeitpunkt, zu dem ich ohne wenn und aber, die Fürsorge und Pflege zurückgeben konnte. Meine Oma wurde bei mir und meinem Mann lebend, stolze 81 Jahre, bevor Sie friedlich von uns ging.
Ich verdanke auch Ihr meine Berufswahl.

Mein Beruf

Nach meiner Schulausbildung, besuchte ich von 1980 bis 1983 die Medizinische Fachschule St. Georg in Leipzig und habe diese als examinierte Krankenschwester abgeschlossen.
Mein Berufsstart in der Robert-Koch-Klinik (Fachklinik für Lungenerkrankungen) zeigte mir, manchmal auch auf extreme Weise, wie wichtig und richtig meine Tätigkeit ist.
Nach wenigen Jahren, in der Firma meines Mannes, zog es mich sehr schnell wieder zu "meinen" Patienten und letztentlich in die häuslichen Seniorenpflege zurück.

Schwester Silke + Ihre + freiberufl. Krankenschwester

Behinderung und Behindertenausweis

Menschen sind nach § 2 Absatz 1 SGB IX (SGB = Sozialgesetzbuch) behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Behinderte haben das Recht einen Behindertenausweis zu beantragen. Die Behinderung wird in Grad der Behinderung (GdB) angegeben die Abstufung verläuft in Zehnergraden. ( § 69 Absatz 1 SGB IX ) Es werden damit die Auswirkungen angegeben die einem Menschen bei der Teihabe am Leben in der Gesellschaft eingeschätzt.
Gesundheitsstörungen, die keinen Behinderung von mindestens 10 bedingen, gelten nicht als Behinderung. Der Behinderungsgrad unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen und aus dem festgelegt Aus dem Behinderungsgrad darf nicht auf die berufliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Damit wird gewährleistet, dass der Behinderte keine Nachteile aus dem festgelegten Grad der Behinderung für seinen Beruf hat, wenn er vollumfänglich seine Berufstätigkeit ausführt.

Die Ausstellung des Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis haben keinerlei Zusammenhang mit der Bewilligung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehungsweise einer Rente wegen Erwerbsminderung durch einen Rentenversicherungsträger.

Schwerbehindert sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Im Behindertenausweis wird die Art der Behinderung mit Merkzeichen dokumentiert.

Bitte lesen Sie die Erläuterungen zu den Merkzeichen auf der Extraseite.

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Pflegestufe beantragen

Jeder Krankenversicherte ist berechtigt die Pflegebedürftigkeit, bei seiner Versicherung zu beantragen. Ist er selbst nicht mehr in der Lage dazu bzw. wurde bereits ein Vormund bestimmt, so stellt dieser den Antrag. Der Medizinische Dienst, welcher das erforderliche Gutachten erstellt, kündigt den genauen Zeitpunkt der Begutachtung schriftlich mit.

Der Gutachter steht oft vor dem Problem, dass er von einem meist älteren, kranken und von Hilfe abhängigem Menschen auch den tatsächlichen Pflegeaufwand prüfen soll. Oft verschweigt der Pflegebedürftige aus Angst, Scham oder auch nur altersbedingter Trotzigkeit die nicht sofort sichtbaren Details seiner Hilfbedürftigkeit. Wer noch halbwegs geistig florierende Mensch, gibt unumwunden z.b. zu Inkontinent zu sein.
Es gibt im Alltag aber auch ganz provane Tätigkeiten wie regelmäßige gründliche Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäsche und Haushalt die einen koordinierten Ablauf verlangen, zu welchem der ältere Mensch ab einem bestimmten körperlichem Zeitpunkt einfach nicht mehr in der Lage ist. Man darf nie unterschätzen, daß aus einer solchen Unkoordinierbarkeit, nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für sein Umfeld echte Gefahrensituationen entstehen können.

Es ist daher unbedingt notwendig und wird auch im Anschreiben des Medizinischen Dienstes im Regelfall gefordert, dass der Betreuende zu dem Begutachtungstermin anwesend ist. Oft kann nur dieser den wirklichen Bedarf an Pflegeaufwand richtig darstellen. Man sollte dies in jedem Fall auch immer ehrlich und für den Gutachter nachvollziehbar vorbringen.
Als sehr positiv dabei hat sich erwiesen, dass sich soweit möglich der Pflegebedürftige und der Pflegende im Vorfeld ganz in Ruhe darüber unterhalten. Es ist auch äußerst Empfehlenswert sich sogar eine Auflistung über den Tagesablauf, Arztbesuche u.s.w. zu machen, bei denen der Bedürftige Hilfe oder eine Begleitung benötigt. Bitte nicht vergessen, dass auch der Pflegebedürftige nicht in der Wohnung eingesperrt leben muß, sondern auch die Begleitung für einen Spaziergang zur Pflegezeit gehört. Wenn Sie z.b. bei Ihrem eigenen Einkauf, das Erforderliche für den Pflegebedürftigen mitbringen, so hätte er es ja nicht ,wenn Sie dies nicht täten.

Die Festlegung der Pflegestufe hängt maßgeblich vom Zeitaufwand der erforderlichen Hilfe ab.

Haben Sie kein Problem damit dem Gutachter wirklich ganz im Detail zu erzählen was Sie alles tun. Selbst wenn Sie der Meinung sind ein Teil ist aus familiärer Sicht selbstverständlich das Sie Ihrem Angehörigen den Lebensabend noch so leicht wie möglich gestalten.
Sehen Sie es nicht nur als gesetzliche Recht für Pflegeleistungen dem Bedürftigen die Beste Leistung zu ermöglichen sondern nehmen Sie dies als Pflicht. Zum einen erhalten Sie im häuslichen Pflegebereich, egeal welche Pflegestufe genehmigt wird  immer einen geringeneren Anteil als eine fachliche Pflegeleistung durch ein Unternehmen und zum anderen können Sie damit zusätzlich zur emotionalen Vertrautheit in der Familie dem Bedürftigen auch oft eine zusätzliche Freude oder Erleichterung verschaffen zu der Ihnen sonst die Mittel fehlen würden. Dies kann zb. einmal ein behinderten gerechter Tagesausflug oder sogar ein Urlaubsplatz sein. 

Nutzen Sie alle Möglichkeiten – Sie können es noch !     

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Pflegegeld ab 1. Januar 2010 erhöht

Alleine in der Stadt Leipzig gibt es ca. 12 000 Pflegebedürftige, davon werden ca. 70 % zu Hause von Ihren Angehörigen betreut. Viele derer, die Pflege bedürfen, benötigen dies sogar über einen Zeitraum von 10 – 15 Jahre. Die Studien der Krankenkassen belegen, daß die häusliche Pflege dabei noch weniger Kosten benötigt als die stadionäre Pflege.

Gemäß Pflegereform von 2008 werden die Geldleistungen (innerhalb eines 3 Stufenplanes) bis 2012 zum 01.01.2010 das 2. Mal angehoben.

Für die häusliche Pflege werden nach 3 Pflegestufen unterteilt, ab 1. Januar zwischen 225,- und 685,- Euro an Pflegebedüftige bezahlt wenn dies von Ihren Angehörigen oder auch privaten Personen übernommen wird.

Auch die Pflege durch einen Pflegedienst wird ab 1. Januar 2010 erhöht.

Ist die Pflegeperson einmal verhindert, so übernimmt die Krankenkasse, für max. 4 Wochen im Jahr bis zu 1510,- Euro für zum Beispiel die Betreuung durch Pflegedienste.

Seit 2008 können Demenzkranke anstatt 460,- Euro sogar bis zu 2400,- Euro im Jahr für Betreuungsleistungen in einer Tagespflege in Anspruch nehmen.

Alle Leistungen der Krankenkasse für die Pflege sind in 3 Pflegestufen unterteilt. Die Bewilligung einer Pflegestufe erfolgt auf Antrag des Pflegebedürftigen bei seiner Krankenkassse, welche in der Regel einen Gutachter des Medizinischen Dienstes zur Beurteilung beauftragt.

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Herzlich Willkommen

Ich möchte allen Angehörigen, die zu Hause Ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder liebevoll versorgen, Hilfe und Tipps geben .
Auf Grund der erforderlichen individuellen Betreuung ist es wichtig, zwischen dem zu Betreuenden, dem Betreuer und den Angehörigen eine gemeinsame Basis für den Alltag zu finden. 
Meine Erfahrungen schöpfe ich aus meiner freiberuflichen Tätigkeit als Krankenschwester. Die tägliche Arbeit bei der fachlichen Pflegebetreuung im Wohnbereich der Pflegebedürftigen zeigt mir immer wieder, dass es von den Angehörigen viele Fragen gibt, die ich versuche hier zu beantworten.

Sie suchen eine engagierte Krankenschwester oder einen Pfleger ?
Dann bitte stellen Sie Ihre vertrauliche Anfrage direkt auf meiner
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